Pflegegrad 2 – Voraussetzungen, Bedingungen und Leistungen
Zum 01.01.2017 wurde der Pflegegrad 2 neu eingeführt. Versicherte, die laut Gutachter in ihrer Selbstständigkeit deutlich beeinträchtigt sind, haben einen Anspruch auf Leistungen von dem Pflegegrad 2. Seit Anfang dieses Jahres wurde pflegebedürftigen mit bisheriger Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1 der Pflegegrad 2 ohne Begutachtung genehmigt. Die fünf Pflegestufen haben somit die bisherigen drei Pflegestufen abgelöst.
Geregelt wird es durch das neue Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II). Zuvor gab es für Betroffene die Pflegestufe 0. Die Pflegestufe 0 wurde aber in den Pflegegrad 2 eingestuft. Somit ist dieser Pflegegrad eine neue gesetzlich geschaffene Pflegestufe.
Das neue Begutachtungsassessment
Ein Begutachtungspunkt ist die Mobilität, bei der untersucht wird, inwiefern sich der Pflegebedürftige selbstständig bewegen kann und ob er seine Körperhaltung ändern kann.
Des Weiteren werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten begutachtet, also ob sich der Antragsteller örtlich und zeitlich orientieren kann. Ein weiterer Punkt bei der Begutachtung ist das Verhalten und die Psyche. Es wird kontrolliert, wie oft der Betroffene Hilfe auf Grund von seelischen Problemen benötigt. Weitere Begutachtungspunkte für den Pflegegrad 2 sind die Selbstversorgung und die Bewältigung und der selbstständige Umgang mit Krankheiten und Therapien. Kontrolliert wird auch, ob der Begutachtete seinen Tagesablauf planen kann und ob er seine oder Kontakte pflegen kann.
Für jeden der sechs Begutachtungspunkte vergibt der Begutachter verschieden hohe Punkte. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad. Somit können sich Angehörige und Pflegebedürftige mit einem entsprechenden Pflegegradrechner hervorragend auf die Begutachtung vorbereiten und den voraussichtlichen Pflegegrad vorab ermitteln.
Pflegegrad 2 Voraussetzungen
Ausschlaggebend für die Vergabe eines Pflegegrades ist die Beurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, kurz MDK. Dieser erstellt sein Gutachten auf Basis des Begutachtungsassessments (NBA). Der NBA ist eine Art Katalog der Anhand gewisser Kriterien die Pflegebedürftigkeit einstufen kann.
Dabei prüft das Begutachtungsassessment die Selbstständigkeit des Betroffenen und stuft diese in eine der 6 Kategorien ein. Es werden in jeder Kategorie Punkte vergeben. Diese werden zuletzt zusammengezählt und eine Gesamtzahl ermittelt. Die individuelle Pflegebedürftigkeit wird dann als Summe festgehalten. Dabei liegt die Bewertungsskale zwischen 0 und 100 Punkten. Die Höhe der Punkte drückt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit aus.
Irrtümlicherweise wird oft angenommen, dass Betroffene mit Pflegestufe 0 in der Vergangenheit jetzt automatisch dem neu geschaffenen Pflegegrad zugeordnet werden. Das ist allerdings falsch, denn die Stufe 0 wird jetzt dem Pflegegrad 2 zugeteilt. Der Pflegegrad I wurde vollkommen neu geschaffen und stellt eine Pflegestufe da, die Menschen betrifft die bislang keine Möglichkeit hatten eine Pflegestufe zu erhalten. Voraussetzung für den
neuen Pflegegrad ist eine Punktzahl zwischen 12,5 bis 27 Punkte. Laut NBA werden hier Menschen eingestuft deren Selbstständigkeit gering Beeinträchtigt ist, egal ob diese kognitiv oder körperlich ist.
Alle Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad 1 : 12,5 – <27 Punkte
Pflegegrad 2 : 27 – <47,5 Punkte
Pflegegrad 3 : 47,5 – <70 Punkte
Pflegegrad 4 : 70 – <90 Punkte
Pflegegrad 5 : 90 – 100 Punkte
Pflegegrad 2 Leistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten wie folgt beschriebene Leistungen. Personen mit einem Pflegegrad 2 haben im Falle einer häuslichen Pflege durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst einen Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Ein weiterer Anspruch besteht auf Pflegegeld, welches jeden Monat 316 Euro beträgt.
Bis Ende 2016 bekamen pflegebedürftige mit der Pflegestufe 1 einen Betrag von monatlich
244 Euro ausbezahlt. Für Demenzkranke gab es 123 Euro. Von der Pflegereform profitieren alle, da pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 2 seit Anfang dieses Jahres 72 Euro mehr an Leistung erhalten. Demenzkranke erhalten sogar 193 Euro mehr.
Die Leistungssätze der Tagespflege
Die Leistungssätze orientieren sich an den ambulanten Sachleistungen und werden zusätzlich zum genehmigten Pflegegeld bewilligt. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 erhalten jeden Monat 689 Euro. Bis Ende 2016 wurden in der Pflegestufe 1 nur 468 Euro bezahlt. Die Umstellung auf den Pflegegrad 2 brachte deutlich bessere Leistungen.
Weitere Leistungen beim Pflegegrad 2
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben zudem Ansprüche auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse genehmigt eine Pauschalförderung von vierzig Euro im Monat, mit der Hilfsmittel finanziert werden. Ebenfalls auf einen Zuschuss für eine altersgerechte Wohnraumanpassung besteht ein Anspruch. Hilfsbedürftige mit einem Pflegegrad 2 erhalten einmalig bis zu 4000 Euro und können damit zum Beispiel einen barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift bezahlen. Verschlechtert sich der Hilfebedarf, kann die Pflegekasse einen weiteren Zuschuss gewähren.
Leistung: Kostenlose Beratung und Förderung
Versicherte mit einem Pflegegrad 2 profitieren von kostenlosen Beratungsterminen, bei denen sie die pflegerische Versorgung optimieren können. Die regelmäßigen Beratungsbesuche, die durch geschulte Pflegekräfte erfolgen, werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige Personen, die in Wohngruppen oder Wohngemeinschaft wohnen, können eine Förderung von 4000 Euro in Anspruch nehmen. Maximal vier Bewohnern profitieren von einer altersgerechten Wohnraumanpassung, sowie von einem einmaligen Gründungszuschuss von jeweils 2500 Euro. Um eine Organisationskraft beschäftigen zu können, werden jeweils 214 Euro bezahlt.
Leistungen für Betreuung und für Entlastungsleistungen
Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf einen einheitlichen Betrag von 125 Euro jeden Monat. Dieses Betreuungs- und Entlastungsgeld erlaubt zum Beispiel den Bedürftigen an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen. Demenzkranke können geistig und körperlich gefördert werden. Ebenfalls die Möglichkeit Putzhilfen beziehungsweise Haushaltshilfen einzustellen und zu bezahlen, ist mit diesem Geld möglich.
Pflegegrad 2 – Kurzzeitpflege: Was gibt es zu beachten?
Benötigt eine pflegebedürftige Person beispielsweise nach einem Aufenthalt im Krankenhaus eine professionelle Kurzzeitpflege, bekommt er von seiner Pflegekasse einen Zuschuss von höchstens 1612 Euro für 28 Tage im Jahr. Wird in einem Jahr keine Verhinderungspflege genutzt, kann die Kurzzeitpflege sogar mit einem Betrag von bis zu 3224 Euro für bis zu acht Wochen bezuschusst werden. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 erhalten während der Kurzzeitpflege das halbe Pflegegeld, welches monatlich 316 Euro beträgt. Für eine Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
wird von den Pflegekassen ein Zuschuss von 1612 Euro für höchstens vier Wochen bewilligt.
Ab dem Pflegegrad 2 kann eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden
Auch Leistungen der sogenannten Verhinderungspflege können mit dem Pflegegrad 1 noch nicht in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege wurde vom Gesetzgeber klar geregelt. Sie wird für Pflegebedürftige bestimmt, die einer intensiven Pflege bedürfen. Dieser Umstand gilt aber nicht für Betroffene mit dem neuen Pflegegrad. Durch diesen Pflegegrad wird der Pflegeperson noch kein ambulantes Pflegegeld gewährt. Die Verhinderungspflege bezieht sich auf maximal 50% des ambulanten Pflegegeldes. Somit ist die Regelung auch rein rechnerisch begründet.
Können mit dem neuen Pflegegrad auch Pflegehilfsmittel bezogen werden?
Mit Grad 1 haben Betroffene das Recht, Pflegehilfsmittel beantragen zu können. Zu diesen Hilfsmitteln zählen etwa der Hausnotruf und dessen Installation aber auch die monatlichen Kosten die eine Pflegeperson von der Pflegekasse subventioniert erhalten. Aber auch Gebrauchsmittel können Pflegehilfsmittel sein. Pflegebedürftige erhalten im Monat 40 Euro pauschal. Hier erhalten alle Pflegegrade dieselbe Unterstützung.
Wie verläuft die Überleitung?
Prinzipiell wird jede Pflegestufe fortan in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Wie bereits erwähnt wurde der Pflegegrad dabei völlig neu geschaffen und bietet jetzt jenem Personenkreis, welcher vorab nicht aus Leistungen aus der Pflegekasse schöpfen konnten die Möglichkeit Hilfe zu beziehen.
Neu am Begutachtungsassessments (NBA) ist, dass jetzt auch nicht nur mehr körperliche Einschränkungen berücksichtigt werden, sondern auch kognitive. Viele weitere Informationen zum neuen Begutachtungsassessment finden Sie in unserem Beitrag zu den Pflegegraden.
Das Neue Begutachtungsassessment sowie die neuen Pflegegrade wurden im Zuge des PSG II zum 01.01.2017 neu eingeführt. Das Pflegestärkungsgesetz 3, das auch zum 01.01.2017 neu in Kraft getreten ist, soll bei der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes 2 im ländlichen Raum helfen. Zudem setzt es das Pflegegeld mit anderen Sozialleistungen etwas der Eingliederungshilfe in Verbindung.
Pflegestufe in Pflegegrad umwandeln
Die Pflegestufe 0 und 1 wurden in den Pflegegrad 2 umgewandelt. Körperlich Pflegebedürftige, die bisher die Pflegestufe 1 hatten, wurde automatisch in den Pflegegrad 2 übernommen. Demenzkranke ohne Pflegestufe 0 wurden ebenfalls automatisch dem Pflegegrad 2 zugeordnet. Alle Demenzkranken wurden zwei Pflegegrade über ihrer bisherigen Pflegestufe eingestuft.
Ausnahme für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige Personen, die letztes Jahr schon eine anerkannte Pflegestufe hatten und auf Grund einer spürbaren Verschlechterung mehr Leistung benötigen,können bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Dafür können die Versicherten einen erneuten Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Gutachter entscheiden über den passenden Pflegegrad.
Pflegesachleistungen seit 2017
Seit 2017 haben Personen mit einem Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegesachleistungen von 689 Euro jeden Monat. Ambulante Pflegedienste rechnen diesen Betrag direkt mit den Pflegekassen ab. Bis Ende 2016 waren es nur 468 Euro für die Pflegestufe 1 und für Demenzkranke nur 231 Euro. Seit 2017 steht mehr Geld für eine professionelle Pflege zur Verfügung.
Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren
Werden pflegebedürftige durch Angehörige und durch einen ambulanten Pflegedienst betreut, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden. Die versicherten Personen erhalten das Pflegegeld dann allerdings nicht mehr in vollem Umfang. Es wird nur noch ein „anteiliges Pflegegeld“ gezahlt. Allgemein gilt, dass der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der nicht genutzten Sachleistungen verringert wird.
Pflegesachleistungen und Betreuungsleistungen kombinieren
Personen, die in die Pflegestufe zwei eingestuft wurden, können, wenn sie ihre Pflegesachleistungen von 689 Euro im Monat nicht verbraucht haben, mit bis zu vierzig Prozent für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen. Das bedeutet, dass Versicherte mit einem Pflegegrad 2 bis zu 275,60 Euro für die Betreuung verwenden können.
Pflegegrad 2 – Die stationäre Pflege
Wird eine Person mit Pflegegrad 2 in einer stationären Einrichtung, wie zum Beispiel einem Pflegeheim versorgt, werden seit dem Jahre 2017 jeden Monat nur noch 770 Euro bewilligt und gezahlt. Dies ist im Gegensatz zum alten System eine deutliche Minderung der Leistung. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 1 bekamen jeden Monat 1064 Euro von der Pflegekasse bezahlt. Demenzkranke erhielten keine Zahlungen für eine stationäre Versorgung. Aus diesem Grund sind diese Personen nach dem neuen System bessergestellt.
Ganz egal, welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person hat, seit dem Jahre 2017 müssen alle einen Eigenanteil zum Pflegesatz dazuzahlen. Der pflegebedingte Eigenanteil ist für alle gleich hoch. Unterschiede gibt es nur in den Pflegeheimen, da jedes Heim andere Preise für die Pflege fordert.Darüber hinaus müssen die Bewohner auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einrichtungseinheitlich übernehmen.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Die etwa 2,8 Millionen pflegebedürftigen mit der bisherigen Pflegestufen 1 oder „0“:
erhalten, wie bisher auf Grund des Bestandschutzes mindestens im gleichen Umfang ihre Leistungen. Dies ist im Gesetz geregelt und garantierte, dass auch bei der Umstellung des Pflegegrades niemand Nachteile hatte. Pflegebedürftige, die bis Ende 2016 schon eine bewilligte Pflegestufe hatten, mussten keinen neuen Antrag stellen und wurden auch nicht begutachtet. Die Überführung in den neuen Pflegegrad 2 mit den entsprechenden Leistungen erfolgte automatisch.
Pflegegrad 2 wieviel Geld bekommt man
Leistungen | Pflegegrad 2 |
---|---|
Pflegegeld | 316 EUR |
Pflegesachleistung, | 689 EUR |
Teilstationäre Pflege | 689 EUR |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 770 EUR |
Entlastungsbetrag | 125 EUR |
Kurzzeitpflege, pro anno | 1.612 EUR |
Verhinderungspflege, pro anno | 1.612 EUR |
zum Verbrauch bestimmte | 40 EUR |
Wohnumfeldverbesserung, | 4.000 EUR |
Wohngruppenzuschlag | 214 EUR |
Beratungseinsatz, pro | 23 EUR |
Alle hier gemachten Angaben, in Bezug auf Geld und Leistungen, gelten seit 2017 und haben sich in 2018 – 2019 -2020 & 2021 bisher nicht geändert.
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