Befreiung Zuzahlung Krankenkasse

Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse – Befreiung für chronisch kranke Menschen – Belastungsgrenzen für Zuzahlungen

Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse Zuzahlungsbefreiung für chronisch kranke Menschen In Deutschland gilt, dass jeder gesetzlich krankenversicherte Mensch ab einem Alter von 18 Jahren Zuzahlungen leisten muss. Dies gilt für Arzneimitteln, für Hilfsmitteln sowie auch für die Behandlung im Krankenhaus. Eine Befreiung hierfür können diejenigen beantragen, die die sogenannte Belastungsgrenze von derzeit 2 Prozent vom jährlichen Bruttoeinkommen erreicht…